EU AI Act & KI-Transparenz

Hier wird offengelegt, wo künstliche Intelligenz CaleDate betrifft, wo sie lediglich die Entwicklung unterstützt und wo ausdrücklich keine KI eingesetzt wird.

Prüfstand: 17. August 2026

Aktuelle CaleDate-Fassung

Die veröffentlichte Kalenderanwendung enthält derzeit kein integriertes KI-Modell, keinen Chatbot, keine biometrische Auswertung und keine automatisierte Bewertung oder Entscheidung über Personen. Ihre Kalenderfunktionen arbeiten regelbasiert im Browser.

KI-Unterstützung bei der Entwicklung

Bei Konzeption, Textentwürfen, Architekturprüfung und Programmierung können KI-Werkzeuge unterstützend eingesetzt werden. Ergebnisse werden nicht ungeprüft veröffentlicht, sondern fachlich eingeordnet, im Quellstand nachvollzogen und durch Tests kontrolliert.

  • Die Projektregeln untersagen die Übermittlung echter Kalenderinhalte, Kennwörter, Schlüssel und des Ordners sync-data/ an öffentliche Entwicklungs- oder KI-Dienste.
  • KI-Unterstützung erhält keine eigene Entscheidungsbefugnis über Freigaben, Sicherheitsannahmen oder rechtliche Angaben.
  • Fehler, Grenzen und verbleibende menschliche Prüfpflichten werden nicht durch die Bezeichnung „KI“ aufgehoben.

Verbindung zum EU AI Act

Die Verordnung (EU) 2024/1689 definiert KI-Systeme anhand maschinengestützter, zumindest teilweise autonomer Ableitungen. Seit dem 2. August 2026 gelten insbesondere die Transparenzpflichten des Artikels 50 für bestimmte interaktive und generative KI-Systeme.

Da CaleDate derzeit kein solches System bereitstellt, entsteht aus der bloßen KI-Unterstützung während der Entwicklung keine Behauptung, die Kalenderoberfläche selbst sei ein KI-System. Jede spätere KI-Funktion wird vor Aktivierung gesondert eingeordnet.

Regeln für mögliche zukünftige KI-Funktionen

  • Eine direkte KI-Interaktion wird vor der Nutzung eindeutig kenntlich gemacht.
  • KI-erzeugte oder wesentlich veränderte Inhalte werden entsprechend den anwendbaren Transparenzpflichten gekennzeichnet.
  • Optionale KI-Funktionen werden von lokalen Grundfunktionen getrennt und nicht stillschweigend aktiviert.
  • Zweck, Datenkategorien, Anbieter, Speicherort, Rechtsgrundlage und menschliche Kontrollmöglichkeit werden vorab dokumentiert.
  • Keine Emotionserkennung, biometrische Kategorisierung, manipulative Gestaltung oder verdeckte personenbezogene Bewertung.

Offizielle Grundlagen